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   VGH Bayern, 12.02.1993 - 26 B 89.1573   

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VGH Bayern, 12.02.1993 - 26 B 89.1573 (https://dejure.org/1993,30321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.1993 - 26 B 89.1573 (https://dejure.org/1993,30321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 26 B 89.1573 (https://dejure.org/1993,30321)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auch bei einer Zusammenschau der Darstellung von Vorrang- und Vorbehaltsbereichen mit weiteren regionalplanerischen Festlegungen im Regionalplan 1987 (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.1993 - 26 B 89.1573 -) besteht kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

    Abgesehen von dem Umstand, dass der Regionalplan 1987 das Wasserschutzgebiet lediglich als Bestand zeichnerisch übernommen hat und damit nicht ersichtlich und notwendigerweise eine eigene planerische Aussage verbinden wollte (darin unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallgestaltung von derjenigen bei Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.1993 - 26 B 89.1573 -), lässt sich insbesondere auch nicht feststellen, dass ein Wasserschutzgebiet zwangsläufig einem (Trocken-)Kiesabbauvorhaben entgegenstehen muss; vielmehr ist nach den Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung vom 12.03.1973 (vgl. insbes. §§ 5 Abs. 6, 6 WSG-RVO) ein Trockenabbau in Schutzzone III - wie dargelegt - zulässig.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 10 S 1443/97

    Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Entscheidend dafür ist, daß die Raumordnungsziele nunmehr nicht wie zuvor lediglich "öffentliche Belange" im Rahmen der sogenannten "nachvollziehenden Abwägung" bei § 35 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB darstellen, sondern die Funktion einer "echten" Raumordnungsklausel haben, die eine Abwägung von Raumordnungszielen und privilegierten Vorhaben ausschließt (ebenso BayVGH, Urteil vom 12.2.1993 - 26 B 89.1573; Urteil vom 25.11.1991, NuR 1993, 326; Hoppe, a.a.O., 1113; Gaentzsch, BauGB, 1991, § 35 RdNr. 54; Erbguth, NVwZ 1988, 289, 296; Christ, Raumordnungsziele und Zulässigkeit privater Vorhaben, 1990, 353ff., 362; Dürr, a.a.O., § 35 RdNr. 106).
  • VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119

    Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer

    Danach dürfen raumbedeutsame Vorhaben nach den Absätzen 1 und 2 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widersprechen (zur unmittelbaren Wirkung dieser "Raumschutzklausel" s. VGH München, BayVBl 1992, 529 und v. 5.2. 1993 - 26 B 89.1573; a.A. VGH München, BayVBl 1991, 273 im Zusammenhang mit der Erörterung, welche Reichweite raumordnerische und landesplanerische Ziele bei der Anwendung des § 7 ROG haben).
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